Schulung zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung
Unbedingt beachten:
Die Fischereiausübung ohne gültigen Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt), fehlt eine privatrechtliche Fischereierlaubnis (auch Angelkarte genannt), stellt dieses eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch dar (Fischwilderei), unabhängig davon, ob der Täter im Besitz eines Fischereischeines ist!
Angeln, ohne Fischereischein und ohne Fischereierlaubnisschein mit sich zu führen (evtl. zu Hause vergessen), ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt)
Nächster Prüfungstermine bei der Unteren Fischereibehörde in Merseburg : 13.10.2012
Anmeldung bei Hrn. Bublitz Tel. 03461/40 12 15 ab dem 01.12.2011
Anmeldeschluß zur Prüfung : 14.09.2012 bei der Unteren Fischereibehörde
06217 Merseburg Domplatz 2 Zimmer 104
Die Prüfung findet am 13.10.2012 im Domgymnasium in Merseburg Domplatz Nr.4 statt.
ab 01.12.2011 Anmeldung zur Schulung bei Sportfreund Werner Bryx Tel.: 034632 /999622
Funk - Tel. :0160 99637313 oder per E-Mail ( über Link : E-Mail an den Verein )
Anmeldeschluß ist der 14.09.2012
Schulung / 30 Pflichtstunden gemäß §31 des Fischereigesetz / Sachsen-Anhalt
Termine mit je 6 Stunden :
Sa. 22.09.2012 /08.00 - 14.00 Uhr Gewässerkunde
So. 23.09.2012 / 08.00 - 14.00 Uhr Fischkunde
Sa. 29.09.2012 / 08.00 - 14.00 Uhr Rechtskunde
So. 30.09.2012 / 08.00 - 14.00 Uhr Gerätekunde
Sa. 06.10.2012 / 08.00 - 14.00 Uhr mit Zertifikatsprüfung
Schulungsort : Vereinsheim am Großkaynaer See
Jugendfischerprüfung vom 8. Lebensjahr an möglich (Jugendfischereischein gilt nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Angeln nur auf Friedfisch möglich)
Die Jugendfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung mit weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission zu den Themen: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die Dauer des Prüfungsgespräches beträgt pro Prüfling etwa 10 min.
Die Erwachsenenfischerprüfung kann ab dem 8. Lebensjahr absolviert werden. (diese Prüfung gilt auf Lebenszeit und beinhaltet Nachtangeln, Raubfischangeln u.s.w.)
Beachte:
Wer noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf bis zu dessen Vollendung nur mit dem Jugendfischereischein in Begleitung eines erwachsenen Angelberechtigten angeln gehen. Ab 14. Lebensjahr erfolgt nur eine Umschreibung zum Erwachsenenfischereischein.
Prüfungsablauf:
In 2 Stunden müssen 60 Fragen schriftlich beantwortet werden.
Zu den Fragen sind 3 Antworten vorgegeben, es muss nur angekreuzt werden (nur eine Antwort ist richtig).
Von 60 Fragen müssen 45 richtig beantwortet werden, dann wäre die schriftliche Prüfung bestanden.
Im Anschluss an die bestandene schriftliche Prüfung erfolgt ein mündlich/ praktisches Gespräch mit vier weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission.
Noch am Prüfungstag werden die Fischerprüfungsurkunden bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung ausgegeben.